SUP: die 8 wichtigsten Regeln beim Stand Up Paddling
Schwimmweste, ja oder nein? Wo darf ich fahren und wo brauche ich ein Kennzeichen? Wir beantworten die häufigsten Fragen zum richtigen Verhalten auf dem SUP.
1. Wo werden SUPs im schweizerischen Gesetz eingeordnet?
Vor dem Gesetz gilt dein SUP als Paddel- und Ruderboot. So sagt das BAV (Bundesamt für Verkehr): «In der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) gelten Stand-up-Paddler (SUP) grundsätzlich als Paddelboote, da sie mit einem Stechpaddel angetrieben werden [...]. Hinsichtlich der Rettungsmittel gelten SUP als wettkampftaugliche Wassersportgeräte [...]. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie aufblasbar sind oder nicht. Paddelboote sind wiederum eine Untergruppe der Ruderboote.»
Heisst für dich: Für das SUP musst du die gleichen Gesetze und Verbote wie für Ruderboote beachten. Gilt in einem Gewässer ein Ruderboot-Verbot, gilt dies auch fürs SUP.
2. Wo darf ich in der Schweiz mit dem SUP unterwegs sein?
Überall dort, wo auch Ruder- und Paddelboote unterwegs sein dürfen. Heisst: auf Seen und Flüssen. Gibt es ein Fahrverbot (z.B. bei Bade- oder Naturschutzzonen), so wird dies durch gelbe Bojen oder entsprechende Tafeln gekennzeichnet:
3. Muss ich eine Schwimmweste dabeihaben?
Dies kommt darauf an, wie weit du vom Ufer entfernt bist. Bist du näher als 300 Meter, so sind Schwimmwesten nicht Pflicht, jedoch empfohlen. Ab 300 Meter bist du dazu verpflichtet, eine Schwimmweste mitzuführen. Diese zu tragen, ist nicht vorgeschrieben, aber ebenfalls empfehlenswert. So sagt das BAV: «Wenn Sie sich mit Ihrem SUP (Stehpaddel/Stand-up-Paddle) ausserhalb der äusseren Uferzone (also mehr als 300 Meter weg vom Ufer) oder auf Flüssen bewegen, müssen Sie mindestens eine Schwimmhilfe mitführen, die der Norm SN EN ISO 12402-5:2006 entspricht.»
4. Muss mein SUP ein Kennzeichen (Schiffsnummer) haben?
Nein. Das SUP muss aber gut sichtbar mit Name und Adresse des Eigentümers beschriftet sein. Verlierst du es, solltest du dies idealerweise melden. Dies gilt vor allem zu deiner Sicherheit. So liess die Kantonspolizei Bern verlauten: «Sie müssen Ihr SUP-Board gut sichtbar mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse beschriften. Wenn Sie Ihr Brett verlieren, müssen Sie die Polizei auf der Nummer 112 oder 117 informieren.» So kann ausgeschlossen werden, dass es sich bei einem unbemannten SUP um einen Notfall handelt.
5. Welche Vortrittsreihenfolge sollte ich beachten?
Für den Vortritt gilt folgende Reihenfolge: Vorrangschiffe (Kursschiffe oder andere Fahrgastschiffe), Güterschiffe, Berufsfischer, Segelschiffe, Ruderboote (inkl. SUP), andere Motorboote, Windsurfer und Kitesurfer.
Triffst du auf ein Ruderboot, gelten die gültigen Vorschriften für Paddel- und Ruderboote. Heisst: Beide weichen nach rechts aus.
Obacht gilt auch bei Schwimmer:innen. Allgemein gilt: Genug Abstand zu Menschen halten.
6. Muss ich auf meinen Alkoholpegel achten?
Ja. Auf dem SUP sind nicht mehr als 0,5 Promille erlaubt. Auf Seen und Flüssen gelten die gleichen Bestimmungen wie im Strassenverkehr: Wer fährt, trinkt nicht. Auch diese Vorschrift gilt vor allem zu deiner Sicherheit.
7. Muss ich nachts ein Licht befestigen?
Ja. Bei Nacht und schlechter Sicht musst du an deinem SUP ein weisses Rundumlicht befestigen.
8. Darf ich an meinem SUP einen Elektromotor befestigen?
Nein. Auch wenn auf einigen Schweizer Online-Shops spezielle Elektromotoren erhältlich sind, ist der Einsatz gemäss BSV (Binnenschifffahrtsverordnung) nicht erlaubt.