Tagfahrlicht an: Neues E-Bike-Gesetz ab 1. April
Ab dem 1. April 2022 gilt für alle E-Bikes tagsüber eine Lichtpflicht. Entdecke hier alles über das neue Gesetz und passende Produkte.
Was seit 2014 für Autos gilt, gilt ab April auch für E-Bikes
Allgemeine gesetzliche Vorschriften für die Velobeleuchtung
Generell gilt für alle Velos folgende Vorschrift: Fahrräder müssen bei Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot-leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. […] Die ruhenden Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf 100 Meter sichtbar sein, dürfen aber nicht blenden. E-Bikes müssen diese Richtlinie nun nicht mehr nur bei Beginn der Abenddämmerung erfüllen, sondern auch tagsüber.
Front-Beleuchtung:
Die Front-Beleuchtung muss mind. 10 Lux (Beleuchtungsstärke) in 10m Weite ausstrahlen. Der Front-Scheinwerfer muss in 400–1200 mm Höhe positioniert werden. Darüber hinaus muss die Abgrenzung zwischen hell und dunkel deutlich sein, damit der Gegenverkehr nicht durch die Scheinwerfer geblendet wird.
Rückbeleuchtung:
Das Rücklicht muss in 250–1200mm Höhe positioniert werden und einen Abstrahlwinkel von mind. 220° haben.
Welche Beleuchtungen sind zulässig und wie muss das Licht am E-Bike montiert sein?
Die Art der Befestigung spielt keine Rolle. Wichtig: Das Licht muss auf jeden Fall am Bike montiert sein. Zulässig sind dafür auch Lichter mit Silikon- und Gummibändern. Es gibt also keine Einschränkungen im Sortiment. Auch ein Dynamo ist zulässig. Unter «Allgemeine gesetzliche Vorschriften für die Velobeleuchtung» oben siehst du die allgemeinen Bestimmungen zur Montage (Höhe, Lux etc.).
Muss ich das Licht auch auf Bike-Trails und Waldwegen einschalten?
Es kommt darauf an, ob diese Bike-Trails und Waldwege in privatem oder öffentlichem Gebrauch sind. Grundsätzlich gilt: Die Tagfahrpflicht ist auf allen öffentlichen Verkehrsflächen gültig. Bike-Trails und Waldwege sind meistens öffentlich. Wir empfehlen daher, das Licht zur Sicherheit eingeschaltet zu lassen. So bist du immer auf der sicheren Seite.
Müssen sowohl Front- wie auch Rücklicht tagsüber eingeschaltet sein?
Nein. Die Lichtpflicht gilt am Tag nur für das Frontlicht. Unabhängig davon muss aber zu jedem Zeitpunkt ein Rücklicht montiert sein. Bei schlechten Sichtverhältnissen muss aber – wie bisher auch – das Rücklicht eingeschaltet sein. Zum Merken: Hier gilt die gleiche Regelung wie für Autos.
Zusammengefasst heisst das:
Das Licht deines E-Bikes muss neu auch tagsüber an sein. Stelle dafür sicher, dass dein E-Bike sowohl Front- wie auch Rücklicht hat. Während schnelle E-Bikes meistens standardmässig schon damit ausgestattet sind, müssen langsame E-Bikes noch damit nachgerüstet werden. Die Tagfahrlicht-Pflicht gilt bei guten Sichtverhältnissen nur für das Frontlicht.
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